Stiftungszweck

Stiftung Lebenshilfe für Mitbürger mit Behinderung

Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens, sowie aus Zuwendungen, wobei sämtliche Mittel nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden dürfen.

Hiermit fördert die Stiftung behinderte Menschen, insbesondere geistig behinderte Menschen.

Zudem fördert die Stiftung die Schaffung von Voraussetzungen, die es behinderten Menschen ermöglichen, in ihrem jeweiligen Lebensbereich gemeinwesenintegriert leben zu können; sie will damit Eltern und verantwortliche Angehörige von ihrer hohen Beanspruchung durch behinderte Familienangehörige entlasten.

Der Stiftungszweck wird ebenfalls durch die Unterstützung einzelner Maßnahmen des Vereins Lebenshilfe für Behinderte Kreisvereinigung Regen e.V. in Regen verwirklicht.

Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Satzung der Stiftung

Hier können Sie die Satzung der Stiftung einsehen.